Umweltaussagen-Analyse

„Klimaneutral“, „nachhaltig“, „grün“ – darf das noch auf Ihrer Website stehen?

Die EU-Regeln gegen Greenwashing ändern, was Sie über Ihre Produkte sagen dürfen. Wir prüfen Ihre Website und sagen Ihnen in der Regel binnen 24 Stunden (werktags), was bleiben kann, was belegt werden muss und was besser rausgeht. Ehrliche Vorwarnung, keine Rechtsberatung.

Ab dem 27. September 2026 gilt die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG: Unbelegte Aussagen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ werden dann abmahnfähig – Wettbewerber und Verbände können ab diesem Datum reagieren.
Auch ohne „https://“ – wir finden das.
Dorthin schicken wir den Link.
Wenn Sie möchten, gehen wir das Ergebnis kurz mit Ihnen durch.

Was wir mit Ihren Angaben machen: Website-Adresse und E-Mail-Adresse brauchen wir, um Ihr Ergebnis zu erstellen und Ihnen zuzuschicken – ohne diese beiden Angaben können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Ihre Telefonnummer ist freiwillig; wir nutzen sie nur, wenn Sie sie angeben, und nur für das, was neben dem Feld steht. Sie können jederzeit widersprechen, dass wir Sie zu Werbezwecken kontaktieren – eine formlose Mail an info@022.eu genügt. Wird aus Ihrer Anfrage kein Auftrag, löschen wir Ihre Angaben nach der in unseren Datenschutzhinweisen genannten Frist. Alle Einzelheiten, auch zu Ihren Rechten und zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Datenschutzhinweise.

KostenlosMeist in 24 StundenOhne Termin

Was Sie bekommen

Was Sie bekommen

Bevor die Abmahnung kommt.

Eine Abmahnung kostet Anwaltsgebühren und eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe. Die Analyse kostet Sie eine Adresse und eine E-Mail.

Alle Umweltaussagen gefunden.

Wir lesen Ihre Website so, wie ein Abmahnverein sie liest – und listen jede Aussage, die unter die neuen Regeln fällt.

Klare Liste: bleibt, belegen, streichen.

Für jede Aussage steht dabei, ob sie so stehen bleiben kann, welchen Beleg sie braucht oder ob sie besser rausgeht.

Fragen

Drei Fragen, bevor Sie fragen

Was ist EmpCo überhaupt?

Die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers“) verschärft die Regeln für Umweltaussagen in der Werbung: Allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist; „klimaneutral“ durch Kompensation ist ganz verboten. Die deutsche Umsetzung im UWG gilt ab dem 27. September 2026.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir sind ein Unternehmen für Marketing und Sichtbarkeit, keine Kanzlei. Die Analyse ist eine ehrliche Vorwarnung: Wir zeigen, welche Aussagen nach den neuen Regeln belegt werden müssen und welche unproblematisch sind. Ob Sie etwas ändern, entscheiden Sie – im Zweifel mit Ihrem Anwalt.

Meldet sich danach jemand bei mir?

Per E-Mail auf jeden Fall – da kommt Ihr Ergebnis. Wenn Sie uns Ihre Nummer geben, gehen wir die Liste gern kurz mit Ihnen durch; das dritte Feld ist freiwillig. Wollen Sie das nicht: Ein Wort genügt, und wir nehmen Sie aus der Liste.

In der Regel nach einem Werktag: alle Umweltaussagen Ihrer Website auf einer Liste.

Kein Rechtsrat, keine Rechtsdienstleistung. Wir sind keine Kanzlei. Die Analyse ist ein Inventar Ihrer Umweltaussagen mit Fundstelle und dem Hinweis, welche davon nach den EU-Regeln einen Beleg brauchen. Die rechtliche Bewertung und die Entscheidung, was Sie ändern, liegen bei Ihnen und Ihrem Anwalt.

Auch ohne „https://“ – wir finden das.
Dorthin schicken wir den Link.
Wenn Sie möchten, gehen wir das Ergebnis kurz mit Ihnen durch.

Was wir mit Ihren Angaben machen: Website-Adresse und E-Mail-Adresse brauchen wir, um Ihr Ergebnis zu erstellen und Ihnen zuzuschicken – ohne diese beiden Angaben können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Ihre Telefonnummer ist freiwillig; wir nutzen sie nur, wenn Sie sie angeben, und nur für das, was neben dem Feld steht. Sie können jederzeit widersprechen, dass wir Sie zu Werbezwecken kontaktieren – eine formlose Mail an info@022.eu genügt. Wird aus Ihrer Anfrage kein Auftrag, löschen wir Ihre Angaben nach der in unseren Datenschutzhinweisen genannten Frist. Alle Einzelheiten, auch zu Ihren Rechten und zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Datenschutzhinweise.

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